Widerrufsrecht

Zuletzt aktualisiert am 15.09.2026 | Gültig ab 07.09.2026

Kein Widerrufsrecht bei Veranstaltungsleistungen

Für die Anmeldung zum Henkell 0.0 % Vinothon besteht kein Widerrufsrecht.

Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ist das Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen ausgeschlossen, wenn für die Erbringung ein spezifischer Termin vorgesehen ist. Das ist bei einer Sportveranstaltung an einem festen Datum der Fall.

Dies gilt ebenso für Zusatzleistungen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung erbracht oder vor Ort ausgegeben werden, insbesondere Finisher-Shirt, Teilnahme an der Pasta Party und Medaillen-Gravur. Ein Versand findet nicht statt.

Personalisierte Leistungen

Für Leistungen, die nach Ihren Vorgaben angefertigt oder eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, besteht zusätzlich nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht. Das betrifft insbesondere die Medaillen-Gravur.

Stornierung statt Widerruf

An die Stelle des Widerrufsrechts tritt unsere Stornierungsregelung. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung beim Veranstalter. Erstattet wird jeweils ein Anteil des Grundstartgeldes:

  • bis 31.10.2026: 85 %
  • 01.11.2026 bis 15.01.2027: 55 %
  • 16.01.2027 bis 15.04.2027: 25 %
  • ab 16.04.2027: keine Erstattung

Optional gebuchte Zusatzartikel sind in dieser prozentualen Erstattung nicht enthalten. Ein separat berechnetes Finisher-Shirt sowie die Medaillen-Gravur können bis einschließlich 14.03.2027 storniert werden. Danach sind Bestellung, Größe und Personalisierung verbindlich.

Die Einzelheiten regeln § 6 der AGB und § 5 der Teilnahmebedingungen.

Absage durch den Veranstalter

Wird die Veranstaltung vollständig abgesagt, wird das gezahlte Startgeld erstattet, soweit gesetzlich nichts anderes gilt. Bei einer Verlegung bleibt das Startrecht für den Ersatztermin bestehen. Näheres regelt § 7 der AGB.

Fragen

Bei Fragen zur Stornierung erreichen Sie uns unter info@vinothon-genussmarathon.de.

Fahrschule Fuhrmeister

x Henkell 0.0 % Vinothon

Als moderne und serviceorientierte Fahrschule sind wir stolz, Teil des Henkell 0.0 % Vinothon GenussMarathon zu sein. Bewegung, Genuss und Lebensfreude verbinden wir mit dem, was wir täglich leben: Mobilität und Freiheit. An unserem Stand zeigen wir dir, wie einfach du mit der B196-Erweiterung Motorrad fahren kannst – ganz ohne Prüfung. Entdecke neue Möglichkeiten, die Region nicht nur zu erlaufen, sondern auch auf zwei Rädern zu erleben. Komm vorbei, lerne uns persönlich kennen und starte mit uns in dein nächstes Abenteuer auf der Straße.

Rheingau Kompass

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Als Medienpartner des Vinothon begleiten wir mit dem Rheingau Kompass das Event mit unserem Podcast hautnah. Wir sprechen mit Machern, Läuferinnen und Weinliebhabern, geben Einblicke hinter die Kulissen und erzählen die Geschichten, die entlang der Strecke entstehen. Unser Ziel: den Geist des Rheingaus hörbar machen – zwischen Weinberg, Startlinie und Zieleinlauf.

Rheingauer Volksbank

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Als Rheingauer Volksbank stehen wir für regionale Verbundenheit und nachhaltige Förderung unserer Heimat. Der Vinothon verbindet Bewegung, Genuss und Gemeinschaft – Werte, die auch uns antreiben. Deshalb unterstützen wir dieses besondere Event aus Überzeugung: für einen starken Rheingau.

Liebe Teilnehmer,

der für den 06. September 2025 geplante „1. Henkell Vinothon – Wiesbaden·Rheingau Genuss Marathon“ wird aus organisatorischen Gründen verschoben.

Neuer Termin:
Samstag, 25. April 2026

Alle Athleten, die sich bislang für den Marathon oder Halbmarathon angemeldet haben, behalten ihre Startberechtigung oder erhalten ihr Startgeld zurück.

Du kannst zwischen zwei Optionen wählen:

  1. Ich möchte am 25. April 2026 starten. Mein Startrecht bleibt erhalten. Als Dankeschön erhalte ich ein kostenloses Überraschungspaket.

    Bestätige hierzu mit dem 4-stelligen Barcode Deines Tickets bis spätestens 31. August 2025 Dein Startrecht durch Bestellung des kostenfreien Pakets. Gebe Deinen Ticket-Code im Feld „Promotionscode“ ein.
    Zum Überraschungspaket
  2. Ich kann leider am 25. April 2026 nicht teilnehmen und möchte gerne das Startgeld zurückerstattet bekommen. Kannst Du den Ersatztermin nicht wahrnehmen, hast Du die Möglichkeit bis 31. August 2025 Deine Teilnahme online unter diesem Link zu widerrufen:
    Zur Rückerstattung

Wir danken Euch für Euer Verständnis und freuen uns darauf, Euch beim Vinothon 2026 willkommen zu heißen!

Mit sportlichen Grüßen

Euer Vinothon-Team